Eröffnung der Meldestelle HessenGegenHetze

Über uns

Um Betroffenen sowie Zeuginnen und Zeugen von Hate Speech eine unkomplizierte Möglichkeit zu bieten, gegen Hass im Netz aktiv zu werden, richtete die Hessische Landesregierung am 16. Januar 2020 die staatliche Meldestelle HessenGegenHetze ein. Diese ist im Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport angesiedelt.

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Seit dem 03. Februar 2023 können Sie uns auch extremistische Aktivitäten melden, die nicht mit Hate Speech in Verbindung stehen. Wir leiten diese Meldungen an das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV) weiter, wo sie intensiv geprüft und bearbeitet werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Beobachtung einen Online- oder Offline-Bezug hat.

Wir, die Meldestelle HessenGegenHetze,

  • bieten ein unkompliziertes Meldeverfahren über Webformular, E-Mail oder Hotline,
  • gewährleisten die Dokumentation und Bewertung gemeldeter Inhalte,
  • übermitteln gemeldete Inhalte bei strafrechtlicher Relevanz an die Strafverfolgungsbehörden, bei extremistischen Anhaltspunkten an das Landesamt für Verfassungsschutz,
  • unterstützen Betroffene durch Beschwerden bei den sozialen Netzwerken nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG),
  • informieren Mitteilerinnen und Mitteiler über das Ergebnis unserer Bewertung und die eingeleiteten Maßnahmen,
  • vermitteln kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus unserem Netzwerk,
  • stellen Informationen zu Hate Speech und Extremismus zur Verfügung
  • und klären über unsere Arbeit auf.

 

Arbeitsweise Hate Speech

Nach Eingang einer Meldung dokumentieren wir den gemeldeten Inhalt sorgfältig und prüfen zusammen mit Juristinnen und Juristen, ob eine konkrete Gefährdung, strafrechtliche Relevanz oder Hinweise auf Extremismus vorliegen.

Je nach Ergebnis unserer Bewertung übermitteln wir die Inhalte an die folgenden Stellen:

  • Bei Verdacht auf eine konkrete Gefährdung an das Hessische Landeskriminalamt (HLKA).
  • Bei Verdacht auf strafbare Inhalte mit hessischem Bezug an die Generalstaatsanwaltschaft. Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT).
  • Bei Verdacht auf strafbare Inhalte ohne hessischen Bezug an das Bundeskriminalamt (BKA) – Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI).
  • Zur Bewertung der extremistischen Lagerelevanz an das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV).

Die Behörden entscheiden  im Rahmen ihrer Zuständigkeit, ob und welche weiteren Maßnahmen zu veranlassen sind.

Onlineinhalte, die wir als strafrechtlich relevant einordnen und in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht wurden, das unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) fällt, veranlassen wir eine Beschwerde bei dem jeweiligen Anbieter des sozialen Netzwerks mit dem Ziel der Sperrung oder Entfernung dieser Inhalte.

 

Die Hessische Landesregierung kämpft entschlossen gegen Hass und Extremismus. Jede und jeder Einzelne kann mit Mut und Zivilcourage unsere Demokratie im Alltag verteidigen und Haltung zeigen, indem extremistische Inhalte nicht einfach unwidersprochen stehen gelassen werden.

Peter Beuth Innenminister

Kontakt zur Meldestelle

Meldestelle HessenGegenHetze

Meldestelle

HessenGegenHetze

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

 

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